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   VGH Hessen, 06.12.1985 - 4 TG 2119/85   

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VGH Hessen, 06.12.1985 - 4 TG 2119/85 (https://dejure.org/1985,5089)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.12.1985 - 4 TG 2119/85 (https://dejure.org/1985,5089)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Dezember 1985 - 4 TG 2119/85 (https://dejure.org/1985,5089)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 17.12.1984 - 4 TG 2545/84
    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.1985 - 4 TG 2119/85
    Die Bebauung eines rückwärtigen Bereichs eines Grundstücks oder eines Grundstücksteils im unbeplanten Innenbereich mit einem eingeschossigen Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet, die sich zwar nach dem Maß dar tatsächlich vorgegebenen Nutzung bzw. des § 17 BauNVO im ableitbaren Rahmen hält, jedoch wegen der Gebäudestellung und der von ihr ausgehenden negativen Vorbildwirkung sich nicht in die in der näheren Umgebung vorhandene Bebauung nach § 34 Abs. 1 BBauG einfügt, verletzt eine nach § 34 BBauG partiell schätzenswerte Rechtsposition des Nachbarn nicht, wenn gleichwohl die gewachsene Gebietsstruktur nicht so krass einseitig verschlechtert wird, das es nicht möglich erschiene, eine Bebauung dieser Art durch Bebauungsplan vorzusehen: Eine solche Verschlechterung liegt dann im Einzelfall nicht vor, wenn die von einem Wohnhaus ausgehenden Immissionen sich im Rahmen des in diesem Gebiet Vorfindlichen halten und wenn ausreichend Freiflächen verbleiben., die sicherstellen, daß die vorhandene Wohnqualität nicht krass verschlechtert wird (in Fortführung des Beschlusses des Senats vom 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 - BRS 42 Nr. 77).

    Dabei ist zu beachten, daß diese Kreise je nach Merkmal (Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschoßzahl oder anderes) unterschiedlich grob sein können (BVerwG, Urteil vom 19.9.1969 - IV C 18.67- DVBl. 70, 62; Hess.VGH, Beschluß vom 17.12.1984 - Az. 4 TG 2545/84 - BRS 42 Nr. 77).

    Zwar ist § 34 BBauG, der hier objektiv verletzt ist, bereichsweise oder partiell einer Deutung im Sinne des Nachbarschutzes zugänglich (Beschluß des Senats vom 17.12.1984 - 4 TG 2545/84 - BRS 42 Nr. 77).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.1985 - 4 TG 2119/85
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu ausgeführt (Urteil vom 26.5.1978 -4 C 9.77 - BRS 33 Nr. 36; Seite 81 ):.
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.1985 - 4 TG 2119/85
    Dabei ist zu beachten, daß diese Kreise je nach Merkmal (Art und Maß der baulichen Nutzung, Geschoßzahl oder anderes) unterschiedlich grob sein können (BVerwG, Urteil vom 19.9.1969 - IV C 18.67- DVBl. 70, 62; Hess.VGH, Beschluß vom 17.12.1984 - Az. 4 TG 2545/84 - BRS 42 Nr. 77).
  • VGH Hessen, 27.10.1978 - IV TG 78/78
    Auszug aus VGH Hessen, 06.12.1985 - 4 TG 2119/85
    (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluß vom 27.10.,78 - IV TG 78/78 - HessVGRspr. 1979, 22).
  • VGH Hessen, 04.09.1987 - 4 UE 1048/85

    Einfügen der Bebauung im rückwärtigen Bereich eines Grundstücks

    Ein solcher Fremdkörper ist ein Gebäude stets dann, wenn es nach der tatsächlichen Situation keinen klärenden Einfluß auf die vorhandene Bebauung hat, weil es hier wesensfremd ist (Hess. VGH, B. v. 06.12.1905 - 4 TG 2119/85 - im Anschluß an BVerwG, U. v. 18.10.1974 - IV C 77.73 -, BRS 28 Nr. 27).
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